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Bald 30 Jahre geballtes Know-How....

Die Firma PrimeNet Staerk & Moritz wurde im Januar 1994 in Adliswil gegründet und im Februar 1997 in die PrimeNet Communications AG umgewandelt. Im Jahre 2002 wurde der Geschäftssitz nach Rüschlikon verlegt und seit März 2006 ist der aktuelle Geschäftssitz in Horgen.

 

Unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

  • Generalunternehmung bei EDV Projekten
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  • Installation und Wartung von Computer-Netzwerken
  • Installation von EDV Hard- und Software
  • Virtualisierungs-Systeme (VMWare, NetApp-Storage)
  • E-Mail-Systemen und Archivierungs-Lösungen
  • Microsoft Office 365 und Cloud-Lösungen
  • Backup-Lösungen (lokale und DeDuplizierung in Cloud Repository)
  • Internet-Anbindungen (Kupfer / Glasfaser / Richtfunk)
  • FireWall- und AntiVirus-Lösungen
  • Fernwartung und 7x24 Stunden Remote-Management

 

 

PrimeNet Communications AG, gegründet 1994, mit Sitz in Horgen, ist sowohl ein IT-Systemhaus für Netzwerk-Lösungen als auch der Schweizer Distributor für drei führende VoIP Produkte:  Swyx, Wildix und innovaphone

 

Zur Zeit haben wir keine offene Vakanzen zu besetzen. Bitte besuchen sie uns gerne ein andermal wieder...

Danke für ihr Interesse.

PrimeNet Communications AG, 1. Januar 2023

Anwendungs- und Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der PrimeNet Communications AG (nachstehend PrimeNet genannt) und dem Kunden (natürliche oder juristische Person). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur mit schriftlicher Zustimmung durch PrimeNet. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle gilt jene Bestimmung als vereinbart, welche der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, ohne selbst ungültig zu sein.
Angebot und Preise
Alle Angebote von PrimeNet sind unverbindlich. Die aktuellen Preise können bei PrimeNet angefragt werden. Preisänderungen und Fehler auf Preislisten sind vorbehalten. Die Preise haben erst nach Zustellung einer Auftragsbestätigung von PrimeNet Verbindlichkeit. Preissenkungen der Hersteller werden wo möglich an den Kunden weitergegeben; dies gilt ebenso für Preiserhöhungen und Anpassung an Währungswechselkurse. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung, Versand, Zustellung und Versicherung sind in den Preisen nicht enthalten.
Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Lager in Horgen. Alle Sendungen, einschliesslich möglicher Rücksendungen, gehen auf Risiko des Kunden. Verpackungs- und Versandkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Termine und Verzug
Die von PrimeNet angegebenen Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht explizit schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Ab Lager verfügbare Artikel werden jedoch in der Regel innerhalb von 24 Stunden ausgeliefert. Kann der schriftlich vereinbarte Termin nicht eingehalten werden, hat PrimeNet das Recht, innerhalb der folgenden 30 Tage dennoch zu liefern. Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nicht. Wird auf der Bestellung nichts Gegenteiliges angegeben, so behält sich PrimeNet vor, wahlweise Komplett- oder Teillieferungen durchzuführen.
Schadenersatzansprüche seitens des Kunden aus verspäteter Lieferung oder sonstiger verspäteter Leistungserbringung sind ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Skonti sind ausgeschlossen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug und schuldet ab diesem Zeitpunkt einen Verzugszins von 8%.
Bei Zahlungsverzug oder mangelnder Kreditwürdigkeit behält sich PrimeNet vor, ohne vorgängige Information an den Kunden seine weiteren Bestellungen bzw. Lieferungen bis zur Begleichung der fälligen Ausstände auszusetzen und/oder die Kreditlimite zu verringern.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum der PrimeNet. PrimeNet hat das Recht, einen Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register einzutragen.
Softwarelizenzen, haben bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen nur temporäre Gültigkeit. Bei bestimmungsgemässer Weiterveräusserung der Ware hat der Kunde das noch bestehende Eigentum der PrimeNet ausdrücklich vorzubehalten und Zahlung des Kaufpreises an die PrimeNet auszubedingen. Von Massnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden können, ist die PrimeNet sofort zu verständigen; ebenso ist der Dritte auf den Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen.
Software-Lizenzen
Soweit die Leistungen von PrimeNet Software von Drittanbietern (einschliesslich Open Source Software) umfasst, gelten die für solche Software anwendbaren Lizenzbedingungen. Der Kunde kann diese Lizenzbedingungen bei PrimeNet beziehen. Der Kunde ist gegenüber PrimeNet für die Einhaltung solcher Lizenzbedingungen verantwortlich.
Garantie und Haftung
PrimeNet schliesst für ihre Lieferungen und Leistungen soweit rechtlich möglich jede Gewährleistung (Sachgewährleistung und Rechtsgewährleistung) und Haftung aus. PrimeNet leistet deshalb nur bei arglistig verschwiegenen Mängeln Gewähr. Dieser Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt insbesonds auch für Schäden, welche durch Ausfälle der gelieferten Produkte und Systeme entstehen. Bei Mängeln an Produkten von Drittanbietern wird PrimeNet jedoch auf Wunsch des Kunden allfällige eigene Ansprüche gegenüber den Lieferanten soweit rechtlich möglich an den Kunden abtreten.

PrimeNet kann insbesondere für die gewünschte Zweckerfüllung bestimmter Produkte oder deren Funktionalität innerhalb eines EDV-Systems oder mit einer bestimmten Applikation keinerlei Gewährleistung oder Haftung übernehmen. Dem Kunden ist ferner bekannt, dass Softwarehersteller regelmässig Updates, Patches und Hotfixes zum kostenlosen Download bereitstellen, welche bereits bekannte Probleme beheben. Für deren Installation ist der Kunde selbst verantwortlich. PrimeNet übernimmt deshalb insbesonders auch keine Gewährleistung und Haftung für Schäden oder Mängel, die aus diesen bereits bekannten Problemen resultieren.
Gesetze und regulatorische Vorgaben
Der Kunde ist gegenüber PrimeNet dafür verantwortlich, dass der Einsatz der Produkte und Systeme beim Kunden und deren Gebrauch beim Kunden in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben, wie bspw. den anwendbaren Datenschutzbestimmungen, erfolgt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung unterstehen dem schweizerischen Recht. Für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt für Firmenkunden der Gerichtsstand des Sitzes der PrimeNet. Für Privatpersonen gilt alternativ der Gerichtsstand des Wohnsitzes.

 

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